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Foto: AELF Traunstein
(17. April 2024) Traunwalchen/Leustetten - Wie kann ein Durchwuchs von Zwischenfrüchten ohne Pflug verhindert werden?“ – diese Frage stellen sich viele Landwirtinnen und Landwirte seit Inkrafttreten der neuen bayerischen Erosionsschutzverordnung. Der geforderte Zwischenfruchtanbau und die gleichzeitigen Einschränkungen zu Saatzeitpunkt und Bodenbearbeitung im Frühjahr stellen für die Landwirtschaft eine große Herausforderung dar. Darin sind sich Praktiker einig. Bei einer zweitägigen Praxisvorführung Mitte April in Traunwalchen und Leustetten wurden deshalb auf zwei Demonstrationsbetrieben verschiedene Alternativen zum Pflug vorgestellt, die eine konservierende Bodenbearbeitung ermöglichen und die Vorgaben der bayerischen Erosionsschutzverordnung einhalten.
Knapp 140 Teilnehmer folgten der Einladung des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberbayern und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Traunstein. Acht verschiedene Maschinenhersteller stellten ihre Geräte auf dem Demonstrationsbetrieben von Frank Janetzky und Konrad Holzhauser vor, insgesamt wurden über 5000 m² Acker bearbeitet.
Michael Kirchstetter vom AELF Traunstein verdeutlichte zu Beginn der Veranstaltung die Notwendigkeit, sich mit den Alternativen zum Pflug auseinanderzusetzen. „Pflugeinsatz ist nach wie vor möglich, aber nur mit zusätzlichen Erosionsschutzmaßnahmen.“ Die Einstufung in die Gefährdungsklassen des Erosionsrisikos (K-Wasser 0, 1 und 2) ist nicht unumstritten. Obwohl manche Flächen bisher keine nennenswerten Abschwemmungen hatten, wird sich deren Risiko in Anbetracht zunehmender Wetterextreme erhöhen. Die Alternativen zum Pflug sind sogenannte „nicht wendende“ oder auch „konservierende“ Bodenbearbeitungen. Diese helfen dabei bei Starkniederschlägen die Wassermengen besser aufzunehmen und anschließend ins Grundwasser durchzuleiten.
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