Flurneuordnung
Affalterbach erhält Pflegehinweise für Naturflächen
(03.07.2026) Affalterbach, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm – Bei Flurneuordnungsverfahren werden Naturflächen neu ausgewiesen oder bestehende Flächen erhalten und entwickelt. Sie fördern die Biodiversität, dienen dem Boden- und Gewässerschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums. Damit sie ihre ökologische Funktion langfristig erfüllen können, sind klare Vorgaben für ihre Pflege und Unterhaltung auch nach Abschluss der Flurneuordnung erforderlich. Das Beispiel Affalterbach im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm zeigt, worauf es bei solchen Pflegehinweisen ankommt.
Am Rand von Affalterbach, einem Ortsteil von Pfaffenhofen a. d. Ilm, spaziert eine Gruppe von Personen über eine grüne Wiese. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Wanderer, die die Landschaft genießen. Unterwegs sind Joachim Schmidt vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberbayern sowie Mitarbeiter des Planungsamts der Stadt Pfaffenhofen. Ihr besonderes Interesse gilt den Wiesen, Wegrändern, Hecken und Gräben in der Umgebung des Ortes. Diese Landschaftselemente gehören – ebenso wie Blühflächen, Streuobstwiesen, Gewässerrandstreifen und Feuchtflächen – zu den sogenannten Landespflegeflächen. Sie werden im Rahmen einer Flurneuordnung gezielt ausgewiesen, um den Naturhaushalt, die Biodiversität und das Landschaftsbild zu sichern und weiterzuentwickeln. „Anders als intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen verfolgen diese Bereiche besondere ökologische Zielsetzungen“, erklärt Schmidt. „Außerdem erfüllen sie eine wichtige Funktion als Vernetzungselemente zwischen einzelnen Biotopen.“
Beitrag zum Natur- und Klimaschutz
Die vielfältigen Strukturen der Landschaft erfüllen für den Naturhaushalt unterschiedliche und wichtige Aufgaben: Blühflächen bieten Wildbienen, Schmetterlingen und anderen Insekten über einen langen Zeitraum Nahrung und Lebensraum. Sie dienen unter anderem zahlreichen Vogelarten, Fledermäusen und Insekten als Rückzugs- und Fortpflanzungsraum. Gewässerrandstreifen tragen zum Schutz von Bächen und Flüssen bei, indem sie Nährstoffeinträge reduzieren, Ufer stabilisieren und wertvolle Vernetzungsstrukturen für Tiere schaffen. Feuchtflächen besitzen eine besondere Bedeutung für Amphibien wie Frösche, Kröten und Molche sowie für zahlreiche Libellenarten. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum natürlichen Wasserrückhalt in der Landschaft.
Um diese Funktionen aufrechterhalten zu können, sind sogenannte landespflegerische Maßnahmen erforderlich. Dazu gehören beispielsweise die extensive Mahd von Wiesen, die Gehölzpflege, Dünge- und Pflanzenschutzverbote, die fachgerechte Pflege von Hecken, der Erhalt alter Obstbäume auf Streuobstwiesen, die Kontrolle invasiver Arten sowie die Sicherung einer naturnahen Vegetationsentwicklung auf Gewässerrand- und Feuchtflächen. Ohne eine standortgerechte Entwicklungspflege können sich die Pflanzenzusammensetzung verändern, Verbuschung einsetzen oder wertvolle Arten durch konkurrenzstarke Pflanzen verdrängt werden.
Landschaftsökologisches Konzept
Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen erfolgt in der Regel im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens, wie es auch 2010 in Affalterbach eingeleitet wurde. Die betreffenden Flächen wies die Teilnehmergemeinschaft im Zuge der Neuverteilung des Bodens auf Grundlage ihrer Landschaftsplanung aus. In manchen Verfahren stehen entsprechende Flächen bereits zur Verfügung, in anderen müssen sie erst geschaffen werden. „Wo keine Bodenordnung erforderlich ist, gilt es, bestehende Flächen zu schützen und zu erhalten“, erklärt Joachim Schmidt.
Das ALE Oberbayern erstellte für die ausgewiesenen Flächen im Verfahrensgebiet Affalterbach ein landschaftsökologisches Konzept. Dieses bildet die Grundlage für sämtliche landespflegerischen Maßnahmen. „Dabei steht stets das Ziel einer nachhaltig genutzten Landschaft im Vordergrund“, so Schmidt. Reine Pflegemaßnahmen kommen nur auf besonderen Flächen sowie an wertvollen Landschaftsstrukturen zum Einsatz. Diese Regelungen gewährleisten, dass die umgesetzten Maßnahmen langfristig wirksam bleiben und einen nachhaltigen Beitrag zum Natur-, Boden- und Gewässerschutz leisten.
Das Konzept besteht typischerweise aus mehreren Bausteinen: Datenerhebung, Bewertung des Naturraums und daraus abgeleitete Maßnahmen. Laut Schmidt handelt es sich im Grunde um eine fachliche „Landkarte“, die zeigt, wo ökologische Probleme bestehen und welche Pflege und Bewirtschaftung sinnvoll ist.
Konkrete Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen
Bei der Begehung des Geländes in der Gemarkung Affalterbach haben Joachim Schmidt und seine Begleiter anhand ihres Datenblatts das Grünland auf einer Terrassenfläche zwischen bestehenden Heckenstrukturen im Blick. Dieses soll durch die Pflegemaßnahmen weiterentwickelt bzw. erhalten werden. Speziell für dieses Flurstück sind gemäß den Pflegehinweisen für das Grünland zwei Mahdtermine pro Jahr vorgesehen. Aufgrund der starken Ausbreitung des Riesen-Bärenklaus sieht das landschaftsökologische Konzept eine regelmäßige Mahd als zentrale und zwingende Bekämpfungsmaßnahme vor. Die Schnitte werden im Juni sowie erneut im August oder September durchgeführt. Ziel ist es, die Samenbildung der invasiven Art wirksam einzudämmen. Zur Förderung der Biodiversität wird – sofern möglich – der Einsatz insektenfreundlicher Mähtechnik empfohlen. Auf Düngung sowie den Einsatz von Pestiziden wird vollständig verzichtet. Die bestehenden Einzelgehölze und Heckenstrukturen werden als landschaftsprägende Elemente erhalten. Falls notwendig, werden sie durch gezielte Pflegeeingriffe bedarfsgerecht gepflegt. Insgesamt verbessert die Maßnahme sowohl die ökologische Wertigkeit der Fläche als auch die langfristige Kontrolle des Riesen-Bärenklaus.
Initiative und Akzeptanz gefragt
„Die im Rahmen der Landschaftsplanung erarbeiteten Pflege- und Entwicklungshinweise können keine abschließende Lösung für sämtliche landespflegerischen Flächen im Verfahrensgebiet darstellen“, betont der Vertreter des ALE Oberbayern. Dies liegt unter anderem daran, dass sich die Hinweise nur auf einen begrenzten Zeitraum nach Abschluss der Maßnahmen beziehen und die dynamische Entwicklung von Ökosystemen nur eingeschränkt berücksichtigen können. Insbesondere Sukzessions- und Aushagerungsflächen müssen in den kommenden Jahren beobachtet werden, um unerwünschten Entwicklungen rechtzeitig entgegenzuwirken.
Eine erfolgreiche Fortführung landespflegerischer Maßnahmen hängt in starkem Maße von der Eigeninitiative der Gemeinde ab, sagt Joachim Schmidt. Naturschutz und Landespflege sind zudem auf eine breite Akzeptanz durch die örtliche Bevölkerung angewiesen.
Fazit
Die langjährigen Erfahrungen in der Landschaftsplanung der Ländlichen Entwicklung zeigen, dass bei der Umsetzung von Landespflegemaßnahmen immer wieder Schwierigkeiten auftreten. Ein wesentlicher Grund dafür ist die unzureichende Betreuung der Flächen nach Abschluss der Flurneuordnungsverfahren, weiß Joachim Schmidt. Umso wichtiger sei daher die konsequente Ausführung der Pflege- und Entwicklungshinweise auch nach Abschluss des Neuordnungsverfahrens. Nur so können sich neu geschaffene bzw. bestehende Landespflegeflächen zu wertvollen und ihrer Funktion entsprechenden Lebensräumen entwickeln und langfristig ihr Ziel erfüllen.
Fotos: J.Schmidt, ALE Oberbayern, Abdruck honorarfrei