Bodenordnung
Bodenordnung für die KZ-Gedenkstätte am „Bunkergelände im Mühldorfer Hart“ erfolgreich abgeschlossen

Bunkerbogen Mührldorfer HartZoombild vorhanden

Foto: R.Viertlböck

(15.10.2025) Mühldorf am Inn – Mit dem heutigen Notartermin ist das historische Bunkergelände im Mühldorfer Hart offiziell von den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) an die Stiftung Bayerische Gedenkstätten übergegangen. Die Flächenübertragung ist das Ergebnis jahrelanger, intensiver Zusammenarbeit zahlreicher Behörden, Ministerien, Kommunen sowie engagierter Einzelpersonen. Einen zentralen Beitrag leistete dabei das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern (ALE), das den initialen Erwerb des Geländes möglich machte.

Diese Übertragung markiert den Abschluss eines komplexen Prozesses zur Neuordnung von Eigentumsverhältnissen. Das Projekt nahm 2015 seinen Ursprung mit einem Ministerratsbeschluss, der die Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung bei der Errichtung von Gedenkstätten im Mühldorfer Hart zusicherte.
Das Gelände am Bunkerbogen umfasst rund 17 Hektar und gehörte bislang privaten Eigentümern. Zur Realisierung der Gedenkstätte musste die Fläche zunächst in Eigentum des Freistaates Bayern überführt werden. Hier kam die Ländliche Entwicklung mit ihrem Instrument des Freiwilligen Landtauschs ins Spiel, um den Nutzungskonflikt zwischen privatem Eigentum und Erinnerungskultur aufzulösen.
Nach Abschluss der notwendigen Kampfmittelräumung bereitete das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern in enger Abstimmung mit der Stiftung Bayerische Gedenkstätten und den Bayerischen Staatsforsten die Bodenordnung vor. Durch intensive Verhandlungen mit rund 20 Eigentümerinnen und Eigentümern - darunter Privatpersonen, Gemeinden und Kirchen - gelang es mit einem Freiwilligen Landtausch im Juli 2025, das Eigentum des gesamten belasteten Geländes an den Freistaat Bayern zu übertragen. Die dazu benötigten Tauschflächen stellten die Bayerischen Staatsforsten zur Verfügung. Die Bewertung der Flächen erfolgte auf Grundlage eines forstwirtschaftlichen Gutachtens.
Mit dem Notartermin an 1. Oktober 2025 sind die für die Gedenkstätte erforderlichen Flächen an die Stiftung Bayerische Gedenkstätten übergegangen.

Zum Hintergrund:

Zwischen Sommer 1944 und der Befreiung Ende April 1945 mussten über 8.000 Häftlinge des KZ Dachau in fünf KZ-Außenlagern im Landkreis Mühldorf am Inn Zwangsarbeit verrichten. Sie wurden für die Untertageverlagerung der deutschen Rüstungsindustrie eingesetzt. Ziel der deutschen Militärführung war der Bau eines halbunterirdischen Bunkers zur Produktion von Kampfflugzeugen. Etwa die Hälfte der KZ-Häftlinge starb vor Ort an den katastrophalen Bedingungen, nach der Deportation in ein Vernichtungslager oder auf Todesmärschen.
Nach der Einweihung der ersten beiden KZ-Gedenkorte im Mühldorfer Hart - dem „Waldlager“ sowie dem ehemaligen Massengrab - im Jahr 2018, beginnen nun unter Federführung der Stiftung die Planung und Realisierung des dritten Gedenkortes an der heute noch sichtbaren Bunkerbaustelle.
Weitere Informationen zur Geschichte finden sie unter:

https://kz-muehldorfer-hart.de/ Externer Link

Stiftungsdirektor Karl Freller unterzeichnet die Übergabe.

Foto: Stiftung Bayerische Gedenkstätten, Tom Bauer

Die Akteure beim Gruppenbild.

Foto: Stiftung Bayerische Gedenkstätten, Tom Bauer

Drei Personen schließen sich zusammen.

Foto: Stiftung Bayerische Gedenkstätten, Tom Bauer