In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Teisenham, Lkr. Rosenheim
Dorferneuerung Kirchdorf, Lkr. Freising
Freiwilliger Landtausch Obersöchering V, Lkr. Weilheim-Schongau
Freiwilliger Landtausch Baiernrain II, Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen
Freiwilliger Landtausch Günding, Lkr. Dachau
Freiwilliger Landtausch Murnauer Moos XVI, Lkr. Garmisch-Partenkirchen
Freiwilliger Landtausch Donaumoos VII, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen
Freiwilliger Landtausch Murnauer Moos XVI, Lkr. Garmisch-Partenkirchen
Freiwilliger Landtausch Dunsting, Lkr. Traunstein
Flurneuordnung Wackersberg III, Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen
Flurneuordnung Sillading, Lkr. Erding
Erscheint die Flurbereinigung infolge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung die Einstellung des Verfahrens anordnen.
Flurneuordnung Münsing V, Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.