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Zweites Konjunkturpaket des Bundes
Umsetzung des Konjunkturpakets II in Oberbayern
Die Entscheidungen zur Förderung innerhalb des Konjunkturpakets II im Rahmen der Ländlichen Entwicklung sind gefallen. Die Förderungsmaßnahmen sind in der Förderübersicht - Konjunkturpaket II - Ergebnislisten dargestellt, die bei der Regierung von Oberbayern abgerufen werden können.
Regierung von Oberbayern
Maßnahmen in Oberbayern
Aus dem Zweiten Konjunkturpaket des Bundes erhält Oberbayern für zielgerichtete und bedarfsgerechte Investitionen in den Jahren 2009 bis 2011 rund 450 Millionen Euro. Die Mittel sind für Investitionen in die kommunale Bildung wie energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten sowie für Investitionen in die kommunale Infrastruktur wie Krankenhausbaumaßnahmen, energetische Sanierung kommunaler Verwaltungsgebäude und sonstiger Infrastruktur, Städtebau, Dorferneuerung, Breitbandförderung oder Lärmsanierung kommunaler Straßen vorgesehen. Förderanträge können bei den jeweils zuständigen Behörden, der Regierung von Oberbayern und dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, bis 31. März 2009 gestellt werden.
Maßnahmen in Dorferneuerungen
Aus dem zweiten Konjunkturpaket des Bundes erhält die Dorferneuerung in Bayern von 2009 bis 2011 jährlich 6 Mio. Euro Fördergelder. Teilnehmergemeinschaften,Gemeinden, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften aus Oberbayern können in Projekten der Dorferneuerung dazu Anträge auf die Förderung zusätzlicher Maßnahmen stellen. Die Anträge sollen zumindest in Form hinreichender Beschreibungen bis spätestens 31. März 2009 beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern vorliegen. Nach dem 30. April 2009 eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Es gelten die Maßnahmen- und Förderkriterien der
Bayerischen Dorferneuerungsrichtlinien DorfR 2009
Für Informationen und Rückfragen steht Ihnen am Amt folgender Ansprechpartner zur Verfügung:
Rolf Meindl Telefon: 089 1213 - 1300 Telefax: 089 1213 - 1406
rolf.meindl@ale-ob.bayern.de
Maßnahmen in der Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern
Soweit die Regierung von Oberbayern für die Umsetzung zuständig ist, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Energetische Modernisierung von Schulen in kommunaler, privater und kirchlicher Trägerschaft, Kindergärten und sonstigen Bildungseinrichtungen und sonstiger kommunaler Infrastruktur (z.B. Rathäuser):
Ulrich Hach Telefon: 089 2176 - 2651 Telefax: 089 2176 - 40 2651
ulrich.hach@reg-ob.bayern.de
Angela Mitlacher Telefon: 089 2176 - 2903 Telefax: 089 2176 - 40 2903
angela.mitlacher@reg-ob.bayern.de
Krankenhausbaumaßnahmen und Energieeinsparung Krankenhäuser:
Paul Auer Telefon: 089 2176 - 2322 Telefax: 089 2176 - 40 2322
paul.auer@reg-ob.bayern.de
Wasserwirtschaftliche Maßnahmen:
Peter Huber Telefon: 089 2176 - 2864 Telefax: 089 2176 - 40 2864
peter.huber@reg-ob.bayern.de
Breitband:
Bernhard Amler Telefon: 089 2176 - 2547 Telefax: 089 2176 - 40 2547
bernhard.amler@reg-ob.bayern.de
Maßnahmen zur Lärmsanierung an Straßen in der Baulast der Kommunen:
Peter Bernhard Telefon: 089 2176 - 2355 Telefax: 089 2176 - 40 2355
peter.bernhard@reg-ob.bayern.de
Flächenrecycling, Sanierung und Revitalisierung von belasteten Flächen:
Stefan Böhm Telefon: 089 2176 - 2035 Telefax: 089 2176 - 40 2035
stefan.boehm@reg-ob.bayern.de
Weitere Informationen
Vortrag Staatsminister Siegfried Schneider
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