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Zweites Konjunkturpaket des Bundes

Umsetzung des Konjunkturpakets II in Oberbayern


Die Entscheidungen zur Förderung innerhalb des Konjunkturpakets II im Rahmen der Ländlichen Entwicklung sind gefallen.
Die Förderungsmaßnahmen sind in der Förderübersicht - Konjunkturpaket II - Ergebnislisten dargestellt, die bei der Regierung von Oberbayern abgerufen werden können.

Regierung von Oberbayern

Maßnahmen in Oberbayern


Aus dem Zweiten Konjunkturpaket des Bundes erhält Oberbayern für zielgerichtete und bedarfsgerechte Investitionen in den Jahren 2009 bis 2011 rund 450 Millionen Euro. Die Mittel sind für Investitionen in die kommunale Bildung wie energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten sowie für Investitionen in die kommunale Infrastruktur wie Krankenhausbaumaßnahmen, energetische Sanierung kommunaler Verwaltungsgebäude und sonstiger Infrastruktur, Städtebau, Dorferneuerung, Breitbandförderung oder Lärmsanierung kommunaler Straßen vorgesehen. Förderanträge können bei den jeweils zuständigen Behörden, der Regierung von Oberbayern und dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, bis 31. März 2009 gestellt werden.


Maßnahmen in Dorferneuerungen

Aus dem zweiten Konjunkturpaket des Bundes erhält die Dorferneuerung in Bayern von 2009 bis 2011 jährlich 6 Mio. Euro Fördergelder. Teilnehmergemeinschaften,Gemeinden, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften aus Oberbayern können in Projekten der Dorferneuerung dazu Anträge auf die Förderung zusätzlicher Maßnahmen stellen. Die Anträge sollen zumindest in Form hinreichender Beschreibungen bis spätestens 31. März 2009 beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern vorliegen. Nach dem 30. April 2009 eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Es gelten die Maßnahmen- und Förderkriterien der

Bayerischen Dorferneuerungsrichtlinien DorfR 2009

Für Informationen und Rückfragen steht Ihnen am Amt folgender Ansprechpartner zur Verfügung:

Rolf Meindl
Telefon: 089 1213 - 1300
Telefax: 089 1213 - 1406

rolf.meindl@ale-ob.bayern.de

Maßnahmen in der Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern

Soweit die Regierung von Oberbayern für die Umsetzung zuständig ist, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Energetische Modernisierung von Schulen in kommunaler, privater und kirchlicher Trägerschaft, Kindergärten und sonstigen Bildungseinrichtungen und sonstiger kommunaler Infrastruktur (z.B. Rathäuser):

Ulrich Hach
Telefon: 089 2176 - 2651
Telefax: 089 2176 - 40 2651

ulrich.hach@reg-ob.bayern.de

Angela Mitlacher
Telefon: 089 2176 - 2903
Telefax: 089 2176 - 40 2903

angela.mitlacher@reg-ob.bayern.de

Krankenhausbaumaßnahmen und Energieeinsparung Krankenhäuser:

Paul Auer
Telefon: 089 2176 - 2322
Telefax: 089 2176 - 40 2322

paul.auer@reg-ob.bayern.de

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen:

Peter Huber
Telefon: 089 2176 - 2864
Telefax: 089 2176 - 40 2864

peter.huber@reg-ob.bayern.de

Breitband:

Bernhard Amler
Telefon: 089 2176 - 2547
Telefax: 089 2176 - 40 2547

bernhard.amler@reg-ob.bayern.de

Maßnahmen zur Lärmsanierung an Straßen in der Baulast der Kommunen:

Peter Bernhard
Telefon: 089 2176 - 2355
Telefax: 089 2176 - 40 2355

peter.bernhard@reg-ob.bayern.de

Flächenrecycling, Sanierung und Revitalisierung von belasteten Flächen:

Stefan Böhm
Telefon: 089 2176 - 2035
Telefax: 089 2176 - 40 2035

stefan.boehm@reg-ob.bayern.de


Weitere Informationen

Vortrag Staatsminister Siegfried Schneider  PDF-Dokument